AG Postkolonial unterstützt Resolution: Völkermord verjährt nicht!

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Aufruf an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zur Anerkennung und Wiedergutmachung des Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“, der heutigen Republik Namibia

Wir – die unterzeichnenden Schwarzen und weißen Initiativen, Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft – begrüßen das mit der Namibia-Reise des Afrikabeauftragten des Auswärtigen Amtes Anfang Februar 2012 verbundene Einlenken der Deutschen Bundesregierung und die dabei erfolgte Aufnahme von direkten Gesprächen mit Verbänden der Opfer des deutschen Völkermordes von 1904-08. Wir betrachten diese überfällige Bereitschaft zum Dialog mit den Vertretungen der unmittelbar betroffenen Völker als einen ersten unverzichtbaren Schritt auf dem Weg zur Versöhnung zwischen den Menschen in Namibia und Deutschland.
 
Mit dieser Resolution bringen wir unser Mitgefühl für das den namibischen Völkern, insbesondere den Herero, Nama, Damara und San zugefügte Leid zum Ausdruck. Wir sind dankbar für ihre großherzige Bereitschaft zum Gespräch mit den Nachfahren der Täter und erklären uns solidarisch mit ihrem Einsatz für „restorative justice“ – für eine Gerechtigkeit, die nur aus Deutschlands aufrichtiger Bereitschaft zur Wiedergutmachung erwachsen kann. Wir unterstützen ihr Bemühen um eine offizielle Anerkennung des Völkermordes durch den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung. Ausdrücklich stellen wir uns hinter die Forderung der Opferverbände nach ideeller und auch materieller Entschädigung für das ihren Völkern widerfahrene kolonial-rassistische Unrecht sowie für ihre gravierenden Verluste an Hab und Gut.
 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern wir auf,

  • jeder weiteren Leugnung des nach den Kriterien der UN-Völkermordkonvention von 1948 eindeutig als Genozid zu bewertenden Völkermordes in der ehemaligen Kolonie „Deutsch-Südwestafrika“ entgegenzuwirken und sich – wie im Falle des Genozids an den Juden – für seine rückwirkende Anerkennung durch Deutschland einzusetzen;

  • die Bundesregierung zu bewegen, den deutschen Selbstverpflichtungen bei der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 nachzukommen und die Nachfahren der Opfer des deutschen Völkermordes offiziell und unmissverständlich um Entschuldigung für den an ihren Vorfahren verübten Völkermord und die damit einhergehenden Verbrechen gegen die Menschheit zu bitten;

  • den intensiven und regelmäßigen Dialog über die mit einer Versöhnung zusammenhängenden Fragen – wie u.a. über die Aufarbeitung und Wiedergutmachung des von Deutschland zu verantwortenden kolonial-rassistischen Unrechts und seiner bis heute nicht überwundenen gravierenden Folgen für die Nachfahren der Opfer – mit dem Parlament der Republik Namibia und den Opferverbänden aufzunehmen und auf den Beschluss konkreter Maßnahmen ausgerichtet zu führen;

  • die Einrichtung einer Bundesstiftung zur kritischen Aufarbeitung des Genozids und des deutschen Kolonialismus insgesamt sowie zur Förderung postkolonialer Erinnerungskulturen zu beschließen und diese zu beauftragen, u.a.

    • die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Genozid und seinen Folgen im Rahmen namibisch-deutscher Forschungsprojekte zu fördern;
    • die Verbreitung des Wissens über Kolonialismus, Rassismus und ihre Folgen in der deutschen Öffentlichkeit und in den Schulen zu sichern;
    • Austauschprojekte, die zur Versöhnung zwischen den Menschen beider Länder und zur Bekämpfung von Rassismus beitragen, zu fördern;
    • die Dekolonisierung des öffentlichen Raums in Deutschland zu unterstützen (Stopp der fortgesetzten Ehrung für Kolonialverbrecher mit Straßennamen und Denkmälern, stattdessen Würdigung von Persönlichkeiten des afrikanischen Widerstands);

  • die Bundesregierung zur konstruktiven Fortführung der aufgenommenen Gespräche mit der namibischen Regierung und mit den Opferverbänden zu veranlassen;

  • die Bundesregierung zu veranlassen, im Dialog mit der namibischen Regierung und mit den Opferverbänden angemessene materielle und strukturelle Wiedergutmachungsleistungen für die gravierenden ökonomischen Verluste der betroffenen Völker an Land, Vieh und anderem Eigentum zu vereinbaren;

  • die Bundesregierung zu veranlassen, die vereinbarten Wiedergutmachungsleistungen bedingungslos – d.h. ohne Einmischung in die freien Entscheidungen des namibischen Staates und der Opferverbände über deren Verwendung – zu erbringen.

Berlin, den 7. März 2012
 
* AfricAvenir International
* Afrika-Rat Berlin-Brandenburg
* Afrika-Rat Nord
* AFROTAK TV cyberNomads
* Artefakte//anti-humboldt
* Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag (BER)
* Berlin Postkolonial
* Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Berlin (DAFRIG)
* Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD-Bund)
* Solidaritätsdienst International (SODI)
 
Initiativen, Organisationen und Institutionen, die ebenfalls unterzeichnen wollen, wenden sich bitte an: info(at)berlin-postkolonial.de

 

Mitunterzeichner:

* Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.
* Internationale Liga für Menschenrechte
* Kampagne “Zusammen handeln! Gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung
* Quilombo “Eine-Welt” g.e.V. (Dresden)
* Hafengruppe Hamburg
* Bochumer Initiative Südliches Afrika
* Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA)
* NaturFreunde Berlin
* glokal e.V.
* Stoffwechsel - Dialoge und Projekte zur Förderung des Menschenrechts auf Bildung e.V.
* Initiative Soundstrike Berlin
* AG postkolonial des Engagierte Wissenschaft e.V.
* Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.
* ANEE e.V.
* Afrikanews Archiv

Kontakt: Sharon Dodua Otoo sharonotoo(at)isdonline.de & Christian Kopp buero(at)berlin-postkolonial.de, Telefon: 0179-9100976

Weitere Infos: http://www.africavenir.org/de/projektkooperationen/voelkermord-in-namibi…