FKR und AG postkolonial unterstützen Aufruf des Stura der Uni Leipzig und des Antidiskriminierungsbüros Sachsen für einen diskriminierungsfreien Einlass in Leipziger Klubs

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A u f r u f


Eintritt für alle - Fünf Schritte für einen diskriminierungsfreien Einlass in
Leipziger Clubs und Diskotheken


Im Oktober 2011 testete das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) zusammen mit
dem Referat Ausländischer Studierender der Universität Leipzig (RAS) Leipziger Diskotheken
und Clubs. Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die
gleichen Chancen in die Disko zu kommen wie weiße Deutsche?


Das Ergebnis war erschütternd. Mehr als 50 Prozent der getesteten Diskotheken
(sechs von elf) verweigerten den „nicht-deutschen“ Testern den Zutritt während die
mehrheitsdeutschen Vergleichspersonen problemlos eingelassen wurden. Das ist eine
deutliche Form rassistischer Diskriminierung.


Diese Ergebnis bestätigt sowohl die Erfahrungen vieler Migrant_innen, P.O.C. und
Schwarzer Deutscher als auch die Resultate vergleichbarer Testings des ADB aus den
Jahren 2006 und 2008. Zusammen machen sie deutlich: Diskriminierende Einlasskontrollen
sind ein strukturelles und zeitstabiles Problem in Leipzig.


Rassistische Einlasskontrollen verletzen die Würde der Betroffenen. Sie widersprechen
grundlegenden demokratischen Werten und verstoßen gegen geltendes Recht.
Clubbetreiber_innen fehlt zum Teil das Problembewusstsein. Sie glauben, dass Sicherheit
und eine angenehme Atmosphäre nur durch Ausschlüsse garantiert werden können
oder meinen, dass sie bereits alles tun, um Diskriminierungen zu verhindern.
Mit diesem Aufruf fordern wir die Leipziger Clubs und Diskotheken auf, einen diskriminierungsfreien
Einlass sicherzustellen.


Rassistische Ausgrenzungen sind kein Kavaliersdelikt. Ebenso wenig sind Diskriminierungsbeschwerden
pauschale Verurteilungen eines Clubs. Im Gegenteil, sie benennen
einen konkreten Missstand, der beseitigt werden muss. Für diese Veränderung schlägt
der Aufruf fünf konkrete und praxisnahe Schritte vor.


Die Unterzeichner_innen unterstützen dieses Aufruf und fordern Clubs, Diskotheken
aber auch ihre Kooperationspartner_innen und Sponsor_innen auf, ihre Verantwortung
wahrzunehmen und die fünf Schritte umzusetzen.


Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier: www.adb-sachsen.de


Die fünf Schritte


1 :: Transparenz für Gäste
Im Eingangsbereich wird gut sichtbar ein mehrsprachiges Informationsplakat angebracht, das:
• Besucher_innen über ihre Recht informiert
• die Kriterien der Entscheidung der Security benennt
• und die Kontaktdaten einer unabhängigen Beschwerdestelle enthält, für den Fall, dass ein
Gast Unterstützung sucht.


2 :: Geregeltes Verfahren bei Beschwerden
Trotz aller Vorkehrungen lassen sich Konflikte und situative Fehleinschätzungen nicht
vollständig vermeiden. Deshalb ist es für Clubs wichtig zu regeln, wie sie mit Diskriminierungsbeschwerden
umgehen. Ein konstruktives Verfahren erkennt an, dass es unterschiedliche
Wahrnehmungen gibt und setzt auf eine partnerschaftliche Lösung. Es benennt Ansprechpersonen
(Chef_in vom Dienst), die in der Situation schlichtend hinzugezogen werden und vereinbart
Kooperationen mit unabhängigen Beschwerdestellen, die als externe Vermittler_innen
agieren, wenn eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung mehr Zeit braucht.


3 :: Schulung der Mitarbeiter_innen
Ein sensibler Umgang mit Rassismus und Diskriminierung muss erarbeitet und geübt werden.
An der Tür müssen weitreichende Entscheidungen auf der Grundlage von wenig Informationen
in kurzer Zeit getroffen werden. Nicht immer sind die Kontakte konfliktfrei. Um diese verantwortungsvolle
Aufgabe erfüllen zu können, müssen Mitarbeiter_innen der Security eigene Vorstellungen
und Erfahrungen kontinuierlich reflektieren und gezielt Handlungskompetenzen
aufbauen.


4 :: Zusammenarbeit mit unabhängiger Beratungsstelle
Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten und unabhängigen Beratungsstelle dient der Entlastung
des Clubs und Qualitätssicherung des Einlasses. Die Zusammenarbeit umfasst die Umsetzung
der hier beschriebenen Schritte und die Kooperation in konkreten Diskriminierungsfällen.
Sie soll vertrauensvoll und konstruktiv sein und benötigt eine verbindliche Grundlage.


5 :: Verbindliche Regelungen in der Hausordnung
Die Hausordnung ist die verbindliche Handlungsgrundlage eines Clubs. Sie soll die folgenden
Punkte enthalten:
• ein klares Bekenntnis zu Diskriminierungsfreiheit
• eine detaillierte Beschreibung des Aufgabenbereichs der Security und der Kriterien für die
Entscheidung an der Tür
• Regelung für ein transparentes Verfahren für Diskriminierungsbeschwerden an der Tür
• den Verweis auf eine unabhängige Beschwerdestelle.


Erstunterzeichner_innen
• Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
• Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
• Amadeu Antonio Stiftung
• chronik.L.E.- Dokumentation und Analyse faschistischer, rassistischer und diskriminierender
Aktivitäten in und um Leipzig
• Forum für kritische Rechtsextremismusforschung (FKR), Leipzig
• Interkulturelles Konversationscafè, Leipzig
• Kritische Jurist_innen Leipzig (KJL)
• Kulturbüro Sachsen e.V.
• Landesarbeitsgemeinschaft politisch-kulturelle Bildung (pokubi) Sachsen e.V.
• Netzwerk Tolerantes Sachsen
• Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V., Leipzig
• Zentrum für europäische und orientalische Kultur e.V. (ZEOK), Leipzig


Wenn Sie auch den Aufruf unterstützen möchten, kontaktieren Sie uns:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Kochstraße 14
04275 Leipzig
Tel.: 0341 - 3039492
Fax: 0341 - 3039971
www.adb-sachsen.de
info@adb-sachsen.de