Positionspapier: Kritik der aktuellen Debatten um „Jugendkriminalität", „Ausländerkriminalität" und „Extremismus"

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Antidiskriminierungsbüro Leipzig, FKRDie seit dem Jahreswechsel andauernde Debatte über „Jugendkriminalität”, „Ausländerkriminalität”, und „Extremismus” erzeugt in unseren Augen ein äußerst schiefes Bild von gesellschaftlichen Problemlagen und deren Lösungsmöglichkeiten. Warum?

Auffällig in der aktuellen Debatte um „Jugendgewalt” ist vor allem, dass die Frage einer tatsächlichen quantitativen oder qualitativen Zunahme kaum thematisiert wird. Ungehört bleiben jene Stimmen aus der Wissenschaft, die darauf hinweisen, dass zur Verschärfung des Jugendstrafrechts keinerlei Anlass besteht.1 Entscheidend für die aufgeheizte Diskussion ist vielmehr die erhöhte Sichtbarkeit existierender Gewalt - hervorgerufen durch die mediale Dauerinszenierung der Bilder der Münchner Überwachungskamera. Das Ergebnis ist eine kategorische Generalisierung dieses detailreich dokumentierten Einzelfalles auf Jugendliche und insbesondere junge MigrantInnen. Insofern ist die wahlkampfträchtige Diskussion um die vermeintlich zunehmende Gewaltkriminalität nicht nur Teil einer Kampagne zur Verschärfung des Jugendstrafrechts, die vorgibt, dass mit unbequemen Jugendlichen zu milde umgegangen würde. Durch die Verknüpfung mit der Rede über „Ausländerkriminalität” erhält sie eine zusätzliche, eine rassistische Ebene: im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen dann nicht mehr die Handlungen einzelner Jugendlicher, sondern deren „Migrationshintergrund”. Wichtig scheint nur eins: es sind keine Deutschen, die da gewalttätig sind.

Jugend, Kriminalität, Ausländer: eine Gefahr wird konstruiert

Der vorherrschende Bezug auf den “Migrationshintergrund” der Jugendlichen erfüllt dabei zwei Funktionen: junge MigrantInnen, die sich in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen befinden, erscheinen als homogene Gruppe. Diese Gruppe der „Ausländer” hebt sich von einem “Wir” deutlich ab, denn es sind ja keine Deutschen, die da gewalttätig werden.

Daran schließt sich eine scheinbar plausible Erklärung für die höhere Gewaltbereitschaft an. Der Begriff des Migrationshintergrunds selbst bleibt in der so ethnisierten Debatte unhinterfragt: ‚Migrationshintergrund’ wird weitgehend auf einen (ethnisch oder national bestimmten) „kulturellen” Aspekt reduziert und reproduziert somit die Vorstellung einer „Andersartigkeit” der betroffenen Menschen. Gewaltbereitschaft liegt dann letzten Endes im Wesen dieser Menschen. So verwendet, handelt es sich nur um eine modernisierte Variante des Begriffs “Ausländer”, der zu Recht als überholt gilt.

Wenn in den Sozialwissenschaften von Migrationshintergrund die Rede ist, geht es dagegen um die unterschiedlichen Lebenssituationen von Menschen und um verschiedene, vor allem juristische, ökonomische und gesellschaftliche Faktoren: Menschen mit Migrationshintergrund leben oftmals schon lange in Deutschland und haben hier ihren Lebensmittelpunkt. Viele besitzen den deutschen Pass, wurden hier geboren oder haben ihr vermeintliches Heimat-land nur als TouristInnen besucht. Migrationshintergrund ist hier der gemeinsame Nenner für Diskussionen um Ausgrenzung, Identität und gesellschaftliche Teilhabe.

Indem MigrantInnen zunehmend als kriminelle Problemgruppe dargestellt werden, wird impliziert, dass Kriminalitätskontrolle ohne eben diese Gruppe leichter wäre.

Trügerische Zahlen: Statistiken zu „Ausländerkriminalität”

Der Begriff der Ausländerkriminalität ist in besonderer Weise geeignet, Ängste zu hervorzurufen und zu instrumentalisieren. Grundsätzlich hat die Überrepräsentation nichtdeutscher Tatverdächtiger in Statistiken zu Gewaltkriminalität ein genaueres Hinsehen verdient: über den Anteil jugendlicher TäterInnen finden sich dort keine genauen Angaben. Irreführend in der Kriminalstatistik ist die fehlende Unterscheidung zwischen MigrantInnen, die zur Wohnbevölkerung in Deutschland gehören (und die mit dem Vorwurf besonderer Kriminalität diskriminiert werden sollen) und Menschen, die sich nur vorübergehend im Land aufhalten. Beachtung verdient auch der von der Kriminalistik „Tatverdachteffekt” genannte Umstand: MigrantInnen geraten generell schneller unter Tatverdacht als Deutsche. Dabei wird wenig Rücksicht darauf genommen, ob sie ArbeitsmigrantInnen, Grenzgänger oder TouristInnenen sind. Ein Grund dafür ist, dass die Anzeigefreudigkeit der Bevölkerung („Anzeigeeffekt”) und die Protokollierbereitschaft der Polizei gegenüber „Ausländern” größer ist als gegenüber Deutschen. Zur Verzerrung des Bildes trägt zusätzlich bei, dass die Kriminalstatistik Tatverdächtige aufführt, die nicht notwendigerweise später als TäterInnen verurteilt werden.

ExpertInnen verweisen außerdem darauf, dass Kriminalstatistiken nur aussagefähig sind, wenn das Sozialprofil der TäterInnen bzw. Tatverdächtigen in die Betrachtung einbezogen wird. Alters- Geschlechts- und Sozialstruktur der deutschen und nichtdeutschen Bevölkerung unterscheiden sich jedoch grundsätzlich. Der Anteil männlicher Personen zwischen 20 und 30 Jahren, der generell einem hohen Registrierungsrisiko unterliegt, ist in der Kategorie der Nichtdeutschen deutlich höher.

Darüber hinaus wirken sich aufenthaltsrechtliche Fragen, Bildungsgrad und Berufsaussichten auf die gesellschaftliche Reproduktion krimineller Karrieren aus. Diese Unterschiede und Differenzierungen werden in den genannten Statistiken nicht abgebildet. Als Ergebnis einer differenzierenden Auswertung der Kriminalstatistik ergibt sich z.B., dass MigrantInnen, die ständig in Deutschland leben, gesetzestreuer sind als Deutsche in gleicher sozialer Position.2
Ein Generalverdacht gegen Menschen mit Migrationshintergrund entbehrt also jeder statistischen Grundlage und verbietet sich.

Das Reden über die Anderen: rassistische Bilder in Medien und Politik

Trotz einer komplexeren gesellschaftlichen Wirklichkeit werden in den regelmäßig wiederkehrenden Debatten um so genannte „Ausländerkriminalität” immer wieder rassistische Stereotypisierungen ausgewälzt. Eine Studie des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (Jäger/Cleve/Ruth/Jäger, Medien-Berichterstattung über Straftäter ausländischer und deutscher Herkunft) kritisierte schon 1997 ethnisierende Darstellungen in deutschen Medien und stellte fest, „dass die Berichterstattung den Eindruck nahe legt, von Ausländern gehe eine besondere Gefährdung der deutschen Gesellschaft aus”. Zehn Jahre später hat sich daran nichts geändert. Und das gilt nicht nur im Bezug auf die U-Bahn-Täter in München. Auch wenn derzeit wieder kritischere Stimmen laut werden, die die Bildzeitung und den Wahlkämpfer Roland Koch schelten, über das Ziel hinauszuschießen: Die aktuelle Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt, sie ist ein Teil des Puzzles, das als Ganzes ein Bild von

„Ausländern” als „Problemfall” ergibt. Erinnert sei an die öffentlichen Diskussionen über „Asylmissbrauch”, Rütlischule, um Einbürgerungstests, Kopftuchverbot, Leitkultur und den so genannten Ausländerextremismus. Dabei wird nicht nach individuellen Gründen, strukturellen Ausschlüssen oder konkreten politischen Motiven für diskriminierende Einstellungen oder strafbare Handlungen unterschieden. Als Problem werden ganz pauschal bestimmte Gruppen ausgemacht: „Ausländer”, „kriminelle Jugendliche”, bzw. „Extremisten”. Einige Tage vor dem Überfall in München erfreute sich beispielsweise eine Studie des Bundesinnenministeriums zu „Extremismus” medialer Beliebtheit, die behauptete, 40 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime vertrete fundamentale Einstellungen und 14 Prozent stünden mit „der Rechtsstaatlichkeit auf Kriegsfuß”. Befragt wurden gerade mal 1750 von ca. drei Millionen MuslimInnen in Deutschland. Dass die gleiche Studie demokratiefeindliche Einstellungen ebenso häufig bei nicht-muslimischen Deutschen diagnostizierte, ging schnell unter.

Die Debatte bleibt auch nicht auf Boulevardpresse und Wahlkampfreden in Hessen beschränkt. Nicht allzu lange ist es her, dass die Leipziger Volkszeitung titelte: „Disko-Krieg. Debatte um kriminelle Ausländer” (LVZ vom 20.10.2007) und in ihrer Berichterstattung die Vorstellung bestärkte, dass Ausländer Kriminalität und Gewalt in „unsere” deutschen Städte bringen, obwohl es sich in der konkreten Situation um Auseinandersetzungen innerhalb des Milieus von Freefightern, Hooligans und Security handelte. Und in einer aktuelleren Ausgabe (LVZ vom 14.1.2008) wird „der forsche Hesse” Roland Koch für seinen vermeintlichen Tabubrauch gelobt, wenn er eine „längst überfällige Debatte” anstößt, „wie die öffentliche Ordnung vor einer speziellen Gruppe von Jungkriminellen geschützt werden kann”. Die Lösungsangebote der AutorInnen und LeserInnen lauten: „Wo gute Worte nichts nützen, hilft nur eine geschlossene Unterbringung” oder im Fall der AusländerInnen die „Ausweisung”. Solche Argumentationen finden sich 1:1 auch im Wahlkampfprogramm der NPD.

Nachdrückliche öffentliche Kritik daran und die Stärkung antirassistischer Gegenpositionen finden sich in den Debatten über die „Ausländerproblematik” in den letzten Jahren viel zu selten.

Extremismus: Gefahr von den Rändern der Gesellschaft?

Die Suche nach einfachen Erklärungen für komplexe gesellschaftliche Widersprüche zeichnet auch das Konzept von Extremismus aus, wonach die Gesellschaft vor allem durch „Extremisten” bedroht ist. Eine Differenzierung nach Einstellungen und politischen Zielen erfolgt nicht. Zudem wird vermittelt, dass eine politische Mitte der Gesellschaft existiert, die sich von diesen Extremen klar abgrenzen lässt. In den Ursachenbeschreibungen und in der politischen Praxis werden insbesondere rassistische, antisemitische und andere diskriminierende Einstellungen dann meist erstens als Jugendproblem, zweitens als Gewaltproblem und drittens als Abweichung von politischen Norma-litätsbereichen beschrieben.

Hier liegen auch die Parallelen zu den Diskursen über „Jugendgewalt” und „Ausländerkriminalität”: ihnen ist gemein, dass sie ein diffuses Bedrohungsszenario schaffen und Sicherheitsrisiken heraufbeschwören, statt konkrete Problemlagen zu analysieren. Dass der Extremismusbegriff keine wirkliche Grundlage bietet, um die politischen Gefahren in Leipzig und darüber hinaus realitätsnah einzuschätzen, darauf weisen wissenschaftliche Studien immer wieder hin, z.B. von den Leipziger Wissenschaftlern Decker/Brähler (Vom Rand zur Mitte) oder von Wilhelm Heitmeyer (Deutsche Zustände): Der Extremismusbegriff ist nicht in der Lage, rassistische, antisemitische, chauvinistische und antidemokratische Einstellungen zu erfassen, die sich quer durch alle Gesellschaftsschichten ziehen.3 Dabei sind aber genau diese Einstellungen der Nährboden nicht nur für Übergriffe und Gewalt, sondern auch für alltägliche Diskriminierungen von Menschen. Im letzten Jahr wurden durch zahlreiche gewaltsame Übergriffe (wie z.B. in Mügeln) und zahllose Diskriminierungen von nicht deutsch aussehenden Menschen offenbar. Mit Hilfe des Extremismusbegriffs kann daher die in weiten Bevölkerungskreisen verbreitete Akzeptanz von menschenfeindlichen Einstellungsmustern nicht erklärt und nicht adäquat begegnet werden.

Expertisen aus der Beratungspraxis bestätigen das: So wurden bei den beiden Beratungsprojekten für Opfer rechter Gewalt in Sachsen (RAA Sachsen e.V. und AMAL-Hilfe für Betroffene rechter Gewalt e.V.) im ersten Halbjahr 2007 139 Übergriffe (erstes Halbjahr 2006: 81, 2006 gesamt: 208) mit rechtsextremer bzw. fremdenfeindlicher Tatmotivation bekannt. Diese Zahlen lassen einen großen Anstieg solcher Angriffe für das gesamte Jahr vermuten, der mehr als besorgniserregend ist. Das Antidiskriminierungsbüro Leipzig dokumentierte im Jahr 2006 für Leipzig und Umgebung 107 Meldungen wegen rassistischer Diskriminierungen z.B. auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behördengängen, beim Einkaufen oder im Freizeitbereich.

Falsche Lösungen für verkürzte Fragen: Die Folgen der Debatte

Wenn wir das Reden über „die Ausländer” kritisieren, beanstanden wir also nicht nur die Festlegung von Menschen auf ihre „Herkunft”, Staatsbürgerschaft oder „Kultur”. Wir sehen dabei auch die Folgen solcher Zuschreibungen: Die Forderung nach der „Ausweisung krimineller Ausländer” wird meist in Zusammenhang mit der Behauptung geäußert, „wir” hätten „zu viele (kriminelle) Ausländer”. Sie spielt die gleiche rassistische Karte, die von NPD und rechten Kameradschaften mit den bekannten Konsequenzen „umgesetzt” wird. Mit ihr wird rassistischen Einstellungen Vorschub geleistet sowie Legitimationsgrundlagen für Diskriminierung und rassistische Gewalt geschaffen.

Dass über die Realität der zu „Ausländern” abgestempelten Menschen zur Zeit kaum mehr gesprochen wird, ist eine weitere Folge der aktuellen Debatten: Frank Schirrmacher stellte in der FAZ v. 15.01.2008 die These auf, dass die deutsche Mehrheitsbevölkerung das Opfer eines neuen Rassismus gegen Deutsche sei, bedroht durch eine „Mischung aus Jugendkriminalität und muslimischem Fundamentalismus”, die vergleichbar sei mit Naziideologie und Nazigewalt.

Dem widersprechen wir vehement: Natürlich können MigrantInnen auch gegenüber Mehrheitsdeutschen Vorurteile haben und diese können sich gelegentlich auch gewaltsam äußern. Es ist aber falsch, hier von Rassismus gegen Deutsche zu sprechen: um die deutsche Mehrheitsbevölkerung rassistisch auszugrenzen, bräuchten diese „gewalttätigen muslimischen Jugendlichen” eine gesellschaftliche Durchsetzungsmacht, die sie de facto nicht haben. Rassismus braucht Macht und geht von der Mehrheit aus: Über ökonomische und kulturelle Ausschlüsse, über Bildungsbarrieren, über aufenthaltsrechtliche Regelungen, aktuell über die diskriminierende Berichterstattung über die „Ausländer” und auch immer noch über Gewalt. Aus empirischer Sicht nämlich stehen die Taten in München und Berlin in keinerlei Verhältnis zu rassistischen Gewaltübergriffen und Diskriminierungen gegen Menschen mit Migrationshintergrund. Rassistische Angriffe werden jedoch auf die Lokalseiten verbannt und finden wenig Beachtung, während jahrelang in Deutschland lebende oder hier geborene Jugendliche medienträchtig als ausländische TäterInnen vorgeführt werden.

Der populistische Fingerzeig auf die angeblich überbordende Gefahr durch „Jugend- bzw. Ausländerkriminalität” lenkt von der alltäglichen Gewalt durch Nazis und von Alltagsdiskriminierung z.B. aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Behinderung oder sexueller Orientierung ab.

Die diskutierten Lösungen der Probleme „Jugendkriminalität”, „Ausländerkriminalität” und „Extremismus” haben eins gemein: sie sind fast ausschließlich ordnungspolitischer Natur: härtere Gesetze und Strafen, Abschiebungen, Erziehungscamps, Kontrolle und Verbote sollen Ruhe und Ordnung wieder herstellen. Als probates Mittel zur Lösung gesellschaftlicher Widersprüche und Konflikte dienen sie nicht. Im Gegenteil: die in der Debatte transportierten Wahrnehmungen von MigrantInnen als potentiellen Sicherheitsrisiken zielen ebenso wie die Forderungen nach schärferen Gesetzen gegen gefährliche, als „Ausländer” oder „Extremisten” ausgemachte Jugendliche auf eine Einschränkung von bürgerlichen Grundrechten einer offenen Gesellschaft.

Der Ruf nach sofortiger Ausweisung straffällig gewordener MigranntInnen sowie der Wunsch nach Law and Order-Politik gehören deshalb auch zur Agenda von rechten Parteien wie der NPD und der DVU. Eine Erkenntnis, vor der sich Teile der Gesellschaft unter anderem durch den reflexartigen Gebrauch des Extremismusbegriffs zu schützen versuchen.

Für eine streitbare Demokratie gegen Rassismus und Diskriminierung

Wissenschaftliche Untersuchungen4 und Aktionsprogramme für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mahnen demgegenüber eine Stärkung streitbarer zivilgesellschaftlicher Strukturen sowie partizipativer politischer Kultur an: sie sind das beste Prävention gegen menschen- und demokratiefeindliche Einstellungen und Handlungen. Und auch Kommunen wie die Stadt Leipzig setzen, z.B. im Rahmen des Lokalen Aktionsplans des Bundesprogramms “Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus” oder im Rahmen der „aktivierenden” Stadtteilpolitik im Leipziger Osten/Westen auf die positiven Effekte einer lebendigen Zivilgesellschaft. Das Engagement von Initiative, Beratungsstellen und BürgerInnen, die sich für gleichberechtigte Partizipation aller an der Gesellschaft und gegen Nazis, rassistische Gewalt und Diskriminierung einsetzen, hat mit dazu geführt, dass Leipzig sich mit dem Label der Weltoffenheit schmücken darf und nicht als No-Go-Area in Verruf steht.

Sowohl die gegenwärtige Debatte über „Ausländerkriminalität” als auch die Extremismusdiskussion reproduzieren und stärken vorurteilsgeprägte Wahrnehmungsmuster und Lösungsvorschläge, die auf Abschottung und einen „starken Staat” zielen. Wir kritisieren deshalb die gegenwärtigen populistischen Diskurse, ihre Sprachbilder und undifferenzierten Erklärungsmuster, denn sie laufen auf die Bedrohung einer weltoffenen, vielfältigen Lebenskultur hinaus.

Leipzig, 17.01.2007:
Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Forum für kritische Rechtsextremismusforschung


(1) Z.B. Resolution zur aktuellen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts; Professor Wolfgang Heinz, Professor Heribert Ostendorf Universität Konstanz. Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichts-hilfen e.V. www.dvjj.de/artikel.php?artikel=986

(2) Vgl. zum Ganzen Rebmann, Matthias: Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Freiburg i. Br. 1998.

(3) Vgl. zu den „Diffusionen […] zwischen Neuer Rechte, Mitte und Extremen“ grundsätzlich auch den gleichnamigen Sammelband des Forums für kritische Rechtsextremismusforschung (2007)

(4) Vgl. z.B. die Studie „Grenzen lokaler Demokratie - Zivilgesellschaftliche Strukturen gegen Nazis im ländlichen Raum“ Liebscher/Schmidt, 2007

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